Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung

Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wurde aktualisiert.

Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wurde aktualisiert. Dabei wurde insbesondere der bisherige Abschnitt VI umbenannt in “Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)” und grundlegend überarbeitet.

Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung

 

Quelle: Zoll.de