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Haushaltskonservenglas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“ – in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 („andere“) einzureihen
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019:
Warenbeschreibung:
Haushaltskonservenglas, sogenanntes „Gewürzglas mit Bügelverschluss“: zylinderförmiges Behältnis aus klarsichtigem Glas, mit einem Deckel aus Kunststoff und einer Dichtung und einem Bügelverschluss aus unedlem Metall.
Einreihung
Gewürzgläser sind als Konservengläser in die KN-Codes 7010 90 61 oder 7010 90 67 („andere“) einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 7010 und den KN-Codes 7010 90 und 7010 90 61 und 7019 90 67. Eine Einreihung in den KN-Code 7010 90 10 ist ausgeschlossen, da die betreffende Ware nicht zum Sterilisieren geeignet ist.
Quelle: Zoll.de