Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:Zaunband für den Anschluss an ein geerdetes Stromnetz ist in den KN-Code 7326 20 00 einzureihen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 237. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Oktober 2022:

Warenbeschreibung:

Zaunband für den Anschluss an ein geerdetes Stromnetz. Es ist dazu bestimmt, in regelmäßigen Abständen an Pfählen befestigt zu werden, und wird als Elektrozaun für eine Wiese/Weide verwendet. Es besteht aus einem Polyethylengewebe, das 5 Längsdrähte aus verzinktem Eisen enthält; die Breite des Gewebes (Band) beträgt 20 mm, die Länge etwa 200 Meter und der Querschnitt der Eisendrähte 0,3 mm.

Einreihung:

Das Erzeugnis ist in den KN-Code 7326 20 00 einzureihen (Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7326 und 7326 20 00). Die Einreihung wird durch die HS-Erläuterungen zu Position 7326, Ziffer 2 unterstützt, in denen verschiedene Waren aus Draht aufgeführt sind.

Eine Einreihung als einfacher Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware um eine weiterverarbeitete Ware handelt, die über das hinausgeht, was für Waren des Kapitels 72 zulässig ist. Es handelt sich weder um ein Erzeugnis in seiner ursprünglichen Form (Draht), noch um ein Halbzeug, noch kann es als eine Ware angesehen werden, die den wesentlichen Charakter von Eisen- oder Stahldraht behält.

(Stand: 24.11.2022)

Quelle: Zoll.de