Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Zylindrische, leere Lippenstifthülsen aus Kunststoff

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 226. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 1. bis 3. Dezember 2021:

Warenbeschreibung:

Zylindrische, leere Lippenstifthülsen aus Kunststoff (auch mit einer goldfarbenen und reflektierenden Aluminiumfolie, die die Außenfläche bedeckt), die mit einem inneren Schraubmechanismus zum Auf- und Abbewegen des Lippenstifts ausgestattet sind. Sie sind dazu bestimmt nach der Einfuhr mit einem Lippenstift befüllt zu werden.

Einreihung:

Diese Waren sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in die Position 3923, Unterposition 3923 90 00 als andere Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, einzureihen. Der Schraubmechanismus in der leeren zylindrischen Lippenstifthülse, durch den der Lippenstift nach oben und unten bewegt wird, steht einer Einreihung der Ware in die Position 3923 nicht entgegen.

(Stand: 10.03.2022)

Quelle: Zoll.de