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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Übergangsprofile“ aus Aluminium – KN-Code 7604 29 90
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025:
Warenbeschreibung:
Sogenannte „Übergangsprofile“ aus Aluminium, die zur Montage zwischen Bodenbelägen unterschiedlicher oder gleicher Höhe bestimmt sind und folgende technische Merkmale aufweisen: eine Höhe von ca. 4,5 bis 40 mm, eine Länge von ca. 2,50 m, die vor Ort auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden.
Einreihung/Begründung:
Die Erzeugnisse sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 und 9 (b) zu Abschnitt XV sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7604, 7604 29 und 7604 29 90 als „Aluminiumprofile“ in den KN-Code 7604 29 90 einzureihen (Einreihung nach Form und stofflicher Beschaffenheit).
(Stand: 26.11.2025)
Quelle: Zoll.de






