Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Übergangsprofile“ aus Aluminium – KN-Code 7604 29 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025:

Warenbeschreibung:

Sogenannte „Übergangsprofile“ aus Aluminium, die zur Montage zwischen Bodenbelägen unterschiedlicher oder gleicher Höhe bestimmt sind und folgende technische Merkmale aufweisen: eine Höhe von ca. 4,5 bis 40 mm, eine Länge von ca. 2,50 m, die vor Ort auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden.

Einreihung/Begründung:

Die Erzeugnisse sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 und 9 (b) zu Abschnitt XV sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7604, 7604 29 und 7604 29 90 als „Aluminiumprofile“ in den KN-Code 7604 29 90 einzureihen (Einreihung nach Form und stofflicher Beschaffenheit).

(Stand: 26.11.2025)

Quelle: Zoll.de