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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Metallanker für Sicherheitsgurte“ – KN-Code 8302 30 00
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025:
Warenbeschreibung:
Sogenannter „Metallanker für Sicherheitsgurte“, aus nicht rostendem Stahl, speziell für den Einbau in die Karosserie eines Fahrzeugs geformt.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8302 und 8302 30 00 als „andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge“ in den KN-Code 8302 30 00 einzureihen.
Begründung:
Zu Position 7326 gehören „andere Waren aus Eisen oder Stahl“. Da die in Rede stehende Ware spezifisch geformt ist und die Verwendung erkennbar ist, ist eine Einreihung in die Auffangposition 7326 ausgeschlossen.
(Stand: 26.11.2025)
Quelle: Zoll.de






