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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Spielzeugfiguren aus unedlen Metallen, die einen Menschen darstellen – KN-Code 9503 00 99
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025:
Warenbeschreibung:
Spielzeugfiguren aus unedlen Metallen, die einen Menschen darstellen. Sie sind auf einer Grundplatte, einem Sockel oder einer ähnlichen Standfläche befestigt, die der Figur erlaubt, ohne weitere Unterstützung in ihrer Position zu verharren. Sie haben das Aussehen von Film-, Märchen- oder Comic-Figuren, Astronauten oder Soldaten, ohne bewegliche Teile und ohne abnehmbare Kleidung.
Einreihung:
Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99 als „anderes Spielzeug“ in den KN-Code 9503 00 99 einzureihen.
Begründung:
Eine Einreihung in die Unterposition 9503 00 85 als „im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall“ ist ausgeschlossen. Weder die Kombinierte Nomenklatur noch die Erläuterungen zum HS oder zur KN enthalten eine klare Definition, des Begriffs „Modell/Miniaturmodell“. Aus der Struktur der Position 9503 der KN und den Erläuterungen zum HS kann jedoch hergeleitet werden, dass die Wortlaute der Unterpositionen „Miniaturmodelle aus Metall“ und „anderer Bausatz“ bzw. „anderes Spielzeug“ eine Unterscheidung zwischen Modellen und menschlichen Nachbildungen als „anderes Spielzeug“ machen. In den Erläuterungen zum HS wird unter Buchstabe D) „anderes Spielzeug“ und unter Buchstabe E) „maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung“ aufgeführt.
In den HS Erläuterungen werden für „anderes Spielzeug“ unter anderem folgende Beispiele genannt:
- Ziffer 1 „Spielzeuge in Form von Tieren oder nichtmenschlichen Wesen, auch wenn sie überwiegend menschliche physische Merkmale aufweisen (z. B. Engel, Roboter, Teufel, Monster), einschließlich solcher für Marionettentheater“
- Ziffer 8 „Zinnsoldaten und dergleichen sowie Festungen und anderes Zubehör“
Unter Buchstabe E) wird demgegenüber erläutert: „Hierzu gehören ebenfalls Modelle von Schiffen, Luftfahrzeugen, Eisenbahnen usw., zum Spielen auch als Zusammenstellungen der Teile zum Bauen dieser Modelle, (…). Hierher gehören auch Reproduktionen von Waren, in Originalgröße oder vergrößert, sofern sie Unterhaltungszwecken dienen.
Da in den HS Erläuterungen im Zusammenhang mit „Modellen“ also ausschließlich auf technische Gegenstände bzw. „Waren“ Bezug genommen wird, nicht aber auf menschliche Nachbildungen, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass menschliche Nachbildungen aus Metall unter „andere“ in die Unterposition 9503 00 39 (zum Zusammenbauen) oder – im Fall von starren Figuren – in die Unterposition 9503 00 99 einzureihen sind.
(Stand: 12.11.2025)
Quelle: Zoll.de






