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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Solardusche – 8481 80 11
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. – 21. Februar 2024:
Warenbeschreibung:
Solardusche
Die sog. Solardusche besteht aus einem säulenförmigen Wassertank mit Anschluss für einen Gartenschlauch, Ablassschraube und Wasserentnahmehahn, einer Mischarmatur sowie einer Tellerkopfbrause mit Kugelgelenk zu Regelung der Wasserstrahlrichtung.
Die Solardusche ist zum Duschen im Freien konzipiert. Bei optimaler Sonneneinstrahlung kann sich das Wasser ganz ohne Strom auf 60° C erhitzen.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften (AV) 1, 3 b) und 6 und dem Wortlaut der KN-Codes 8481, 8481 80 und 8481 80 11 als „Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile“ in die Unterposition 8481 80 11 einzureihen.
Begründung:
Die Einreihung wird durch die HS-Erläuterungen zu Position 8481, erster und zweiter Absatz gestützt, wo Folgendes angeführt wird: „Armaturen und ähnliche Apparate sind Organe, die an Rohr- oder Schlauchleitungen oder Behältern angebracht werden, um den Durch-, Zu- oder Abfluss von strömenden Medien (Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen, dickflüssigen Stoffen) zu regeln. … Zu dieser Position gehören auch derartige Vorrichtungen, die zum Regeln des Druckes oder der Fließ- oder Strömungsgeschwindigkeit von Flüssigkeiten oder Gasen bestimmt sind. Diese Organe regulieren den Durch-, Zu- oder Abfluss mit Hilfe eines Verschlusses (Drehküken, Kegeln, Klappe, Kugel, Nagel, Schieber, Membran usw.), der je nach seiner Stellung einen Durchgang öffnet oder verschließt. In der Re-gel werden sie entweder von Hand betätigt, …“.
Eine Einreihung in die Position 8424 als mechanischer Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten ist ausgeschlossen, da die betreffende Solardusche wie eine „klassische Dusche“ funktioniert. Beim Herausfließen des Wassers ist kein Zerstäubungs-, Verspritz- oder Verteilungsmechanismus beteiligt. Da das Produkt aus einem Wasserentnahmehahn und einer Mischarmatur besteht (beide Position 8481), einem Duschkopf der Position 3924 (wenn er aus Kunststoffen mit einer Metallbeschichtung hergestellt ist) und einem Wassertank der Position 7310 (sofern aus Stahl hergestellt), gilt die Ware als zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b). Die Mischarmatur, die das Wasser fließen lässt oder stoppt, ist die Komponente, die dem Ganzen seinen Charakter verleiht. Folglich ist die Solardusche in die Position 8481 einzureihen
(Stand: 03.04.2024)
Quelle: Zoll.de