Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Halter für ein Tablet oder Buch – Unterposition 4420 90 als Innenausstattungsgegenstände aus Holz

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann.

Einreihung/Begründung:

Holzständer/Halter für ein Tablet, ein Buch oder ein Mobiltelefon sind in die Unterposition 4420 90 als Innenausstattungsgegenstände aus Holz, die nicht Möbel im Sinne des Kapitel 94 sind, einzureihen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und unter Bezugnahme auf die HS-Erläuterungen zu Position 4420 und die HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines.

(Stand: 26.01.2022)

Quelle: Zoll.de