Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: CELLUGEL – Position 3004

Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 261. Sitzung vom 8. bis 9. Oktober 2024, Punkt 7.3:

„Der Vorsitzende kam zu dem Schluss, dass eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten die in der Protokollerklärung der 364. Sitzung des Ausschusses (März 2005), beschriebenen Erzeugnisse* in die Position 3004 einordnen würde, so dass diese Prokollerklärung nicht mehr gültig ist.“

*Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis CELLUGEL handelt es sich um eine sterile, viskoelastische Zubereitung für chirurgische Zwecke, bestehend aus 2 % Hydroxypropylmethylcellulose in einer Lösung von verschiedenen Salzen in Wasser für Injektionszwecke.

VISCOAT ist eine viskoelastische Zubereitung aus Chondroitinnatriumsulfat und Natriumhyaluronat in einer Lösung von Natriumchlorid und einem Phosphatpuffer in Wasser für Injektionszwecke.

PROVISC besteht aus einer gereinigten Natriumhyaluronat-Fraktion in einer Lösung von Natriumchlorid und einem Phosphatpuffer in Wasser für Injektionszwecke.

Das Mittel DUOVISC ist eine Kombination aus VISCOAT und PROVISC.

Die Zubereitungen sind für den Einsatz in der Augenchirurgie zum Schutz von empfindlichem Augengewebe während chirurgischer Eingriffe einschließlich der Kataraktextraktion und der intraokularen Linseneinpflanzung vorgesehen.

Alle Erzeugnisse sind in einer Einwegspritze (aus Glas) abgefüllt und in einer sterilen Umschließung aufgemacht.

(Stand: 25.11.2024)

Quelle: Zoll.de