Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Bluetooth-Lautsprecher – 8519 81 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023:

Warenbeschreibung:

Sog. kabelloser Bluetooth-Lautsprecher

Es handelt sich um einen sog. kabellosen Bluetooth-Lautsprecher, der für das Abspielen von Musik und anderen Tonaufnahmen verwendet wird. Der Lautsprecher besteht aus zwei elektroakustischen Wandlern, die in ein Kunststoffgehäuse eingebaut sind. Er wird mit einer integrierten Lithium-Ionen-Batterie betrieben.

Der Lautsprecher ist mit einem SD-Anschluss für eine Micro-SD-Karte, einem USB-Anschluss, einem Kopfhöreranschluss (AUX-Eingang), einem Mikrofon mit Freisprech-unktion und einem Band zum Aufhängen des Lautsprechers ausgestattet. Der Lautsprecher lässt sich ohne externe Stromquelle bedienen und kann über ein USB-Kabel wieder-aufgeladen werden. Musik- und andere Tonaufnahmen können abgespielt werden, indem der Lautsprecher über Bluetooth an ein „Smart“- Gerät (meist ein Mobiltelefon) angeschlossen wird oder aber über eine eingesteckte SD-Karte.

Im Lieferumfang sind neben dem Lautsprecher ein USB-Ladekabel, ein Audiokabel, eine Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise enthalten.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und dem Wort-laut der KN-Codes 8519, 8519 81 und 8519 81 00 als „anderes Gerät, magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend“ in die Unterposition 8519 81 00 einzureihen.

Begründung:

Sie steht auch im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/647 der Kommission und der Rechtsprechung des EuGHs (vgl. Urteil vom 11. März 2020, Rensen Shipbuilding, C 192/19, EU:C:2020:194, Rn. 22).

Eine Einreihung in die Unterposition 8518 21 ist ausgeschlossen, da diese Unterposition nur Lautsprecher umfasst. Dagegen umfasst der Wortlaut des KN-Codes 8519 81 00 Tonwiedergabegeräte. Bluetooth-Lautsprecher reproduzieren den Klang durch „lesen“ eines Halbleitermediums zusätzlich zur Verstärkung des Klangs. Die Funktion des Lautsprechers ergänzt lediglich die Hauptfunktion. Wenn diesen Lautsprechern die Bluetooth-Verbindung zu einem Smartphone oder die Verbindung durch ein USB-Kabel oder eine SD-Karte entzogen würde, könnte kein Ton verstärkt werden, da sie überhaupt keine Audiodateien wiedergeben könnten.

(Stand: 31.01.2024)

Quelle: Zoll.de