Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Betainmelasse – 2309 90 96

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 230. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 15. März 2022:

Warenbeschreibung:

Betainmelasse, welche durch zweistufige Entzuckerung und Reinigung von Zuckerrübenmelasse hergestellt wird. In einem ersten Schritt wird die zuckerreiche Fraktion von der betainreichen durch das sogenannte “2-Profil-Trennverfahren” (F.A.S.T. 2-Profil) chromatographisch abgetrennt. Anschließend wird aus der betainreichen Fraktion durch weitere Abtrennung und Verdampfung von Wasser das Produkt hergestellt. Bei dem Produkt handelt es sich um eine Flüssigkeit, die ca. 44 GHT Betain enthält. Es wird als Bulkware in großen Tanks gehandelt und kann zur Fütterung oder als Rohstoff zur Herstellung von hochgereinigtem Betain verwendet werden.

Einreihung:

Die Ware ist als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 2309 90 96 einzureihen.

(Stand: 22.04.2022)

 

Quelle: Zoll.de