Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Armlehnen für Sitzmöbel in Form eines Drehstuhls – KN-Code 9401 99 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Armlehnen für Sitzmöbel in Form eines Drehstuhls beziehungsweise Bürostuhls. Die Armlehnen sind für Drehstühle vorgesehen, die im Handel ohne Armlehnen angeboten werden und optional nachträglich mit Armlehnen ausgestattet werden können. Das Erzeugnis ist im Hinblick auf seine Gestaltung und seine Abmessungen für ein bestimmtes Stuhlmodell vorgesehen und besteht aus pulverbeschichteten Aluminium.

Einreihung:

Die oben beschriebenen Armlehnen für Drehsitze werden unter dem KN-Code 9401 99 90 als Teile von Sitzen aus anderen Materialien als Holz, nicht von der Art, die für Luftfahrzeuge verwendet wird, eingereiht.

Laut Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Kapitel 94 gehören zu diesem Kapitel nur „Teile, auch wenn sie nur grob bearbeitet sind, von Waren der Positionen 94.01 bis 94.03 und 94.05, die durch ihre Form oder andere charakteristische Merkmale ausschließlich oder hauptsächlich als Waren dieser Positionen erkennbar sind“. Sie sind in dieses Kapitel einzureihen, wenn sie an keiner anderen Stelle genauer erfasst sind.

Darüber hinaus gehören laut Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9401 „außerdem erkennbare Sitzmöbelteile, insbesondere Rückenlehnen, Sesselsitze, Armlehnen, auch mit Stroh- oder Rohrgeflecht, gepolstert oder gefedert, Sitz- oder Rückenlehnenbezüge zur permanenten Anbringung an die Sitze sowie Federkerne, die zur Polsterung der genannten Sitzmöbel verwendet werden“.

Darüber hinaus kann das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-725/21 (Someo) auf Einreihungen in die Position 9401 ausgeweitet werden, wonach die Auslegung des Begriffs „Teil“ impliziert, dass es für das „Ganze“ (hier: Sitzmöbel) wesentlich ist. Außerdem wird in dem Urteil ausgeführt, dass ein Sitz auf verschiedene Weise gestaltet sein kann und daher nicht nur einen Teil umfassen kann, auf dem die Person sitzt, sondern auch Armlehnen, die die Arme des Benutzers stützen.

(Stand: 22.06.2023)

Quelle: Zoll