Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine – KN-Code 8483 90 81.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023:

Warenbeschreibung:

Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine

Es handelt sich um eine Ware in Form eines Zahnrads aus Stahl, das so ausgelegt ist, dass es in eine Raupenkette greift, um als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine zu dienen. Das Antriebsrad stellt das Bewegungselement der Raupenkette dar. Das Kettenrad ist über ringförmig angebrachte Bolzen mit der Antriebswelle verbunden.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6, Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 8483 90 und 8483 90 81 als „separat gestelltes Zahnrad aus Gusseisen oder Stahlguss“ in die Unterposition 8483 90 81 einzureihen.

Begründung:

Die Ware (separat dem Zoll gestellt) weist die objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Zahnrads aus Stahlguss auf. Die Ware überträgt die Bewegung der Raupenkette und dient als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine. Nach Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI sind Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Positionen 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547) nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 darstellen, sind in allen Fällen dieser Position zuzuweisen. Die Anwendung der Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI hat Vorrang vor der Anwendung der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI.

Da die Ware die Form eines Zahnrads hat (unabhängig von ihrer Größe), da sie die objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Zahnrads aus Gussstahl aufweist und den in den HS-Erläuterungen Teil C zu Position 8483 beschriebenen Waren entspricht, ist sie in die Position 8483 einzureihen, in der diese Waren ausdrücklich enthalten sind, und zwar in den KN-Code 8483 90 81.

(Stand: 07.02.2024)