Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. November 2023 in der Rechtssache C-366/22

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass ein in Form von Pellets oder Granulat eingeführtes Erzeugnis, das nach der Gewinnung von Sojaöl mittels Lösungsmittel und thermischer Behandlung zur Entfernung dieses Lösungsmittels, damit dieses Erzeugnis nach mechanischer Zerkleinerung in ein Mischfuttermittel untergemischt werden kann, gewonnen wird, in die Position 2304 dieser Nomenklatur einzureihen ist.

(Stand: 07.02.2024)