Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – Neue EU-Verordnung

Am 25. März 2021 hat die EU die “Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 der Kommission vom 24. März 2021 zur Einführung besonderer Regelungen für den Mechanismus zur verpflichtenden Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren” veröffentlicht.

Mit der am 25. März 2021 veröffentlichten “Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 der Kommission vom 24. März 2021 zur Einführung besonderer Regelungen für den Mechanismus zur verpflichtenden Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren” hat die EU die bisherigen Regelungen zur Genehmigung von COVID-19-Impfstoff-Ausfuhren den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Weitere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter COVID-19-Impfstoff.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle