EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1090 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L. 158 vom 21.6.2017, S.1.

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird mit Wirkung zum 21.6.2017 aktualisiert.
    Hintergrund ist, dass der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 17.5.2017 eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen hat. Am 24. Mai 2017 hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/890 (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 1) angenommen, durch die diese Person in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 aufgenommen wird. Die Angaben zu dieser Person werden jetzt vervollständigt.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1103 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 158 vom 21.6.2017, S. 46.

    Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird mit Wirkung zum 21.6.2017 geändert.
    Hintergrund ist, dass der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 17.5.2017 eine Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen hat. Am 24. Mai 2017 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/901 (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 140) angenommen, durch den diese Person in den Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP aufgenommen wird. Die Angaben zu dieser Person werden jetzt vervollständigt.

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt