EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1241 des Rates vom 10. Juli 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 178 vom 11.7.2017, S. 1.

    Die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Einträge zu bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, werden mit Wirkung vom 12.7.2017 auf den neuesten Stand gebracht und geändert. Eine Person wird von der Liste im Anhang II gestrichen, während eine Organisation aufgenommen und die Angaben zu einer Person, die bereits auf der Liste aufgeführt ist, auf den neuesten Stand gebracht werden.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1245 des Rates vom 10. Juli 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 178 vom 11.7.2017, S. 13.

    Die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Einträge zu bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, werden mit Wirkung zum 12.7.2017 auf den neuesten Stand gebracht und geändert.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt