EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1984 des Rates vom 14. November 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 305I vom 14.11.2016, S. 1.

Aktualisierung des Anhangs II der Verordnung (EU) 36/2012. Mit Wirkung vom 14.11.2016 wurden achtzehn Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) 36/2012 aufgenommen.

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1985 des Rates vom 14. November 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 305I vom 14.11.2016, S. 4.

Aktualisierung des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP. Mit Wirkung vom 14.11.2016 wurden achtzehn Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen.

 

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 418I vom 14.11.2016, S. 1.

 

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1984 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, unterliegen; ABl. C 418I vom 14.11.2016, S. 2.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt