EU/Russische Föderation, Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen bis 15.9.2017; Aktualisierung der Listeneinträge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/437 des Rates vom 13. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 67 vom 14.3.2017, S. 34.

    Die Einträge zu Personen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wurden überprüft und entsprechend dem Anhang zu o.a. Verordnung angepasst. Die Einträge zu zwei Personen werden gestrichen
    Der geänderte Anhang tritt am 15.3.20176 in Kraft.

  • Beschluss (GASP) 2017/445 des Rates vom 13. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 67 vom 14.3.2017, S. 88.
  • Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine wurde der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate bis zum 15. September 2017 verlängert.
    Die Einträge zu Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wurden überprüft und entsprechend dem Anhang zum o.a. Beschluss
  • Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2017/445 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/437 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 79 vom 14.3.2017, S. 2.
  • Mitteilung für die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/437 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 79 vom 14.3.2107, S. 3.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt