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Eurasische Wirtschaftsunion – Vorübergehende Zollbefreiung für Gaseinspritzdüsen für gasbetriebene Fahrzeuge
Die Eurasische Wirtschaftsunion befreit Gaseinspritzdüsen für gasbetriebene Fahrzeuge (Warennummer 8409.91.000.2) vorübergehend vom Einfuhrzoll. Die Befreiung gilt vom 2.9.16 bis einschließlich 31.12.2020.
Quelle: IHK