Eurasische Wirtschaftsunion – Vorübergehende Zollbefreiung für Gaseinspritzdüsen für gasbetriebene Fahrzeuge

Die Eurasische Wirtschaftsunion befreit Gaseinspritzdüsen für gasbetriebene Fahrzeuge (Warennummer 8409.91.000.2) vorübergehend vom Einfuhrzoll. Die Befreiung gilt vom 2.9.16 bis einschließlich 31.12.2020.

 

Quelle: IHK