EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung Anhang V

Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/816 des Rates vom 23. Mai 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 133 vom 24.5.2016, S. 11.

Mit Wirkung vom 24.5.2016 wird Anhang V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aktualisiert.
Hintergrund ist der Beschluss des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vom 12. Mai 2016. Danach wird der Eintrag für ein Schiff von der Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2016/819 der Kommission vom 24. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011; ABl. L 136 vom 25.5.2016, S. 8.

Umsetzung des Ratsbeschlusses (GASP) 2016/816 vom 23.5.2016.
Mit Wirkung vom 25.5.2016 wird das Schiff „Distya Ameya” aus der Liste der Schiffe gestrichen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.