EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Listen der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden

Durchführungsverordnung (EU) 2016/780 der Kommission vom 19. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 131 vom 20.5.2016, S. 35.


Mit Wirkung vom 20.5.2016 wird Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aktualisiert. In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgeführt, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden.
Mit der Maßnahme wird der Beschluss (GASP) 2016/785 des Rates vom 19. Mai 2016 umgesetzt, mit der 18 natürliche Personen und eine Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden. Zudem werden Einträge zu zwei Personen auf den neuesten Stand gebracht.

 

Beschluss (GASP) 2016/785 des Rates vom 19. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 131 vom 20.5.2016, S. 73.

Mit Wirkung vom 20.5.2016 wird Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP aktualisiert.
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Volksrepublik Korea werden 18 Personen und eine Einrichtung in die in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Außerdem werden die Einträge zu zwei Personen in dem genannten Anhang auf den neuesten Stand gebracht.

 

Mitteilung an die Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem — durch den Beschluss (GASP) 2016/785 des Rates geänderten — Beschluss 2013/183/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen; ABl. C 182 vom 20.5.2016, S. 2.

 

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen; ABl. C 182 vom 20.5.2016, S. 3.

 

Mitteilung an CHOE Kyong song, CHOE Yong ho, HONG Sung Mu, JO Chun Ryong, JO Kyongchol, KIM Chun sam, KIM Chun sop, KIM Jong gak, KIM Rak Kyom, KIM Won hong, PAK Jong chon, RI Jong su, SON Chol ju, YUN Jong rin, PAK Yong sik, HONG Yong Chil, CHU Kyu Chang und PAEK Se bong und die Strategic Rocket Forces der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK); ABl. C182 vom 20.5.2016, S. 8.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.