EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen und Einrichtungen

  • Beschluss (GASP) 2017/1339 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. 185 L vom 18.7.2017, S. 51.

    Die Anhänge I und II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden mit Wirkung zum 19.7.2017 geändert.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1330 der Kommission vom 17. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 31.

    Basierend auf den Änderungen, die sich durch den Beschluss (GASP) 2017/1339 des Rates ergeben (s.o.), werden die Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007, in denen die Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgeführt sind, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden, mit Wirkung vom 19.7.2017 aktualisiert

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt