EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Präzisierung bestimmter in der VN-Resolution 2270 (2016) enthaltener Verbote

Verordnung (EU) 2016/1333 des Rates vom 4. August 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 212 vom 5.8.2016, S. 1.

Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2016/1341 des Rates in Unionsrecht.
Die Änderung der Verordnung tritt am 6.8.2016 in Kraft.

Beschluss (GASP) 2016/1341 des Rates vom 4. August 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 212 vom 5.8.2016, S. 116.

Der Beschluss (GASP) 2016/849, mit dem u.a. die Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrates umgesetzt wurde, wird hinsichtlich der Güter, für die das Verbot der Weitergabe, Beschaffung und Bereitstellung technischer Unterstützung gilt, präzisiert.

Außerdem wird das Einlaufen von Schiffen in Häfen, deren Eigner oder Betreiber die DVRK ist oder deren Besatzung sie stellt, verboten.

Der geänderte Beschluss tritt am 6.8.2016 in Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt