EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Umsetzung der VN-Resolution 2321(2016)

  • Verordnung (EU) 2017/330 des Rates vom 27. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 1.

    Mit Wirkung vom 1.3.2017 werden die mit Beschluss (GASP) 2017/345 des Rates angenommenen restriktiven Maßnahmen gegen Korea DR in Unionsrecht umgesetzt. Die neuen restriktiven Maßnahmen basieren auf der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30.11.2016 angenommenen Resolution 2321(2016).

  • Beschluss (GASP) 2017/345 des Rates vom 27. Februar 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 59.

    Mit Wirkung vom 1.3.2017 wird der Beschluss (GASP) 2016/849 (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) an die vom VN-Sicherheitsrat am 30.11.2016 angenommenen Resolution 2321(2016) angepasst.
    Die Resolution 2321 (2016) sieht neue restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea vor. Diese Maßnahmen umfassen Ausfuhrverbote für Kupfer, Nickel, Silber, Zink, Statuen, Hubschrauber und Schiffe sowie die Verschärfung der Verbote im Verkehrssektor und neue Beschränkungen für den Bankensektor.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt