EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/904 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen; ABl. L 138 I vom 29.5.2017, S. 1.

    Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wurde mit Wirkung vom 29.5.2017 aktualisiert. Angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo werden neun weitere Personen in die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/905 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 138 I vom 29.5.2017, S. 6.

    Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wurde mit Wirkung vom 29.5.2017 aktualisiert. Angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo werden neun weitere Personen in die in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

  • Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/905 des Rates, und der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/904 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo unterliegen; ABl. C 169 vom 30.5.2017, S. 4.
  • Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, unterliegen; ABl. C 169 vom 30.5.2017, S. 5.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt