EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge I, III und VIIB der

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 221 vom 16.8.2016, S. 1.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung werden die Anhänge I, III und VIIB der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates geändert.

Die Anhänge I (enthält in der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) aufgeführte Artikel, einschließlich Gütern, Technologien und Software) und III (enthält in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) erfasste Artikel, einschließlich Gütern und Technologien) werden durch Informationen ergänzt, die eine bessere Identifizierung der in diesen Anhängen aufgeführten Güter erlauben, indem auf bestehende Codes gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates (Dual-Use-Verordnung) Bezug genommen wird. In Anhang VIIB, der eine Liste von Grafiten und Metallen in Roh- oder Halbzeugform enthält, werden bestimmte technische Änderungen vorgenommen.

Die geänderten Anhänge treten am 17.8.2016 in Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt