EU/Venezuela – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 160I vom 25. Juni 2018, S. 12.

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Anhang wird aktualisiert, elf weitere Personen werden aufgenommen.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 160I vom 25. Juni 2018, S. 5

Mit der vorliegenden Verordnung wird der oben erläuterte Ratsbeschluss umgesetzt: Elf Personen werden in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen. Dieser Anhang enthält die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen; ABl. C 222 vom 26. Juni 2018, S. 6;

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen; ABl. C 222 vom 26. Juni 2018, S. 7.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 27.06.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018