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EU/Myanmar – Restriktive Maßnahmen
Aktualisierung der Personenliste
Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma ; ABl. L. 160I vom 25. Juni 2018, S.9.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184 enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Liste werden sieben Personen hinzugefügt.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma; ABl. L. 160I vom 25. Juni 2018, S. 1.
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Sieben Personen werden in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen. Der Anhang enthält die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/184/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma unterliegen; ABl. C 222 vom 26. Juni 2018, S. 4;
Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma unterliegen; ABl. C 222 vom 26. Juni 2018, S. 5.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018