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EU/Tunesien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen.
Beschluss (GASP) 2023/159 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L 22 vom 24. Januar 2023, S. 18.
Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien werden bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






