EU stimmt Zeitplan für Zollsenkungen im Rahmen des ITA zu

Der Rat hat im Namen der Europäischen Union die Erklärung über die Ausweitung des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) und die eingereichten Zeitpläne genehmigt.

 

Beschluss (EU) 2016/971 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss eines Übereinkommens in Form der Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) im Namen der Europäischen Union; ABl. L 161 vom 18.6.2016, S. 2.

Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie; ABl. L 161 vom 18.6.2016, S. 4.

Mitte 2015 hatten sich 54 WTO-Mitgliedstaaten auf den Wegfall der Einfuhrzölle auf mehr als 200 IT-Produkte geeinigt. Die vereinbarten Zollvergünstigungen betreffen sowohl IT-Fertigprodukte als auch Komponenten und Maschinen zur Herstellung von IT-Erzeugnissen. Der Zollabbau für die betroffenen Produkte erfolgt stufenweise in vier gleichen jährlichen Raten. Die erste Abbaustufe ist für den 1.7. 2016 vorgesehen. Bei vier Abbaustufen ist die Zollbefreiung dann spätestens zum 1.7.2019 erreicht. Unabhängig von diesem Zeitplan wird den beteiligten Staaten die Möglichkeit zugestanden, jederzeit die Zölle autonom schneller als jetzt vereinbart zu senken (z.B. bei Produkten, die bereits jetzt einem sehr niedrigen Einfuhrzoll unterliegen).

 

Einzelheiten zum Zeitplan und den betroffenen Waren sind in der ebenfalls veröffentlichen „Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie” enthalten.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt