EU setzt Zusatzzölle für Waren aus den USA aus

Die Aussetzung gilt vorerst bis 30. November 2021.

Aussetzung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L 190 vom 31. Mai 2021, S. 94.

 

Ab 1. Juni 2021 war die Einführung zusätzlicher Zölle in Höhe von 10, 25, 35 beziehungsweise 50 Prozent auf Einfuhren bestimmter Waren vorgesehen (siehe Anhang II der Verordnung Durchführungsverordnung (EU) 2018/886). Dieser Schritt wird bis 30. November 2021 ausgesetzt.

Die Zölle gemäß Anhang II gelten ab 1. Dezember 2021, sofern die EU und die USA nicht vorher eine anderweitige Einigung erzielen können.

Hintergrund ist die Gemeinsame Erklärung, die die EU und die USA am 17. Mai 2021 veröffentlichten. Ziel ist es, die Streitigkeiten um die Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium zu beenden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.