EU Sanktionen als Reaktion auf Cyberangriffe

Die EU nutzt das Instrument erstmalig

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1125 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen; ABl. L 246 vom 30. Juli 2020, S. 4.

Beschluss (GASP) 2020/1127 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen; ABl. L 246 vom 30. Juli 2020, S. 12.

 

Die restriktiven Maßnahmen richten sich gegen sechs Personen und drei Einrichtungen, die mit Cyberangriffen in Verbindung gebracht werden. Zu den Maßnahmen gehören Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot, den benannten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.