Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China

Einführung endgültiger Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1080 der Kommission vom 22. Juli 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 238 vom 23. Juli 2020, S. 1;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1081 der Kommission vom 22. Juli 2020 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 238 vom 23. Juli 2020, S. 43.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 24. Juli 2020 einen endgültigen Antidumping- sowie Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in China ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Dies Maßnahmen waren ursprünglich 2014 eingeführt worden und werden mit den vorliegenden Durchführungsverordnungen verlängert.

Die betroffene Ware wird derzeit unter folgenden KN-Code eingereiht: ex 7007 19 80

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.