EU Sanktionen als Reaktion auf Cyberangriffe

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1536; ABl. L 351I vom 22. Oktober 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/1537; ABl. L 351I vom 22. Oktober 2020, S. 5.

Der Rechtsrahmen für restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe wurde 2019 geschaffen und wird seit Juli 2020 erstmalig angewendet.

Die Liste der betroffenen Personen und Einrichtungen wird aktualisiert: Zwei Personen und eine Einrichtung werden in die Liste aufgenommen.

Zu den Maßnahmen gehören Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot, den benannten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

thumbnail of 28.10.20 restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.