Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU/Guinea – Restriktive Maßnahmen
Sanktionen werden verlängert
Beschluss (GASP) 2020/1556 des Rates vom 23. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. L 355 vom 26. Oktober 2020, S. 3.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea werden bis zum 27. Oktober 2021 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.