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EU/Myanmar – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung und Ausweitung der bestehenden Sanktionen
Beschluss (GASP) 2018/655 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma; ABl. L. 108 vom 27. April 2018, S. 29.
Die bestehenden Sanktionen gegenüber Myanmar werden um ein Jahr, bis zum 30. April 2019, verlängert.
Verordnung (EU) 2018/647 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma; ABl. L. 108 vom 27. April 2018, S. 1.
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss mit Wirkung um 27. April 2018 umgesetzt.
Der neue Anhang III enthält eine Liste der Ausrüstung, Technologie und Software, die Ausfuhrverboten bzw. -beschränkungen unterliegen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018