Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU/Afghanistan – Restriktive Maßnahmen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/656 des Rates vom 26. April 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan ; ABl. L. 108 vom 27. April 2018, S. 36.
Die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert. Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/648 des Rates vom 26. April 2018 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan; ABl. L. 108 vom 27. April 2018, S. 12.
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, werden aktualisiert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018