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EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen
Änderung der Personenliste
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1290 des Rates vom 24. September 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 240 vom 25. September 2018, S. 63.
Die Liste der benannten Personen und Organisation, die Sanktionen unterliegen, wird geändert. Die Daten zu fünf benannten Personen werden aktualisiert. Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden entsprechend geändert.
Hintergrund ist eine Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1285 des Rates vom 24. September 2018 zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 240 vom 25. September 2018, S. 4.
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang II der Verordnung (EU) 2016/44 wird geändert; die Angaben zu fünf Personen werden aktualisiert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018