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EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen
Änderung der Personenliste
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/872 des Rates vom 14. Juni 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 152 vom 15. Juni 2018, S. 22.
Die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Sechs Personen werden hinzugefügt. Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden entsprechend geändert.
Hintergrund ist ein Beschluss des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/870 des Rates vom 14. Juni 2018 zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 152 vom 15. Juni 2018, S. 1.
Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang II der Verordnung (EU) 2016/44 wird geändert; sechs Personen werden hinzugefügt.
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates und nach der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegen; ABl. C 208 vom 15. Juni 2018, S. 2.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018