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Antidumping – Mangandioxide mit Ursprung in Südafrika
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (2018/C 203/07); ABl. C 203 vom 13. Juni 2018, S. 17.
Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 191/2014 eingeführte Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren bestimmter Mangandioxide mit Ursprung in der Republik Südafrika tritt am 1. März 2019 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018