EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2018/476 des Rates vom 21. März 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 79 vom 22. März 2018, S. 30.

Die bestehenden Sanktionen, die einzelne Personen betreffen, werden um ein weiteres halbes Jahr bis zum 2. Oktober 2018 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017