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EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen
Ausweitung der Sanktionen
- Beschluss (GASP) 2018/293 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 55 vom 27. Februar 2018, S. 1.Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Nordkorea werden verstärkt. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen
- eine Ausweitung der Ausfuhrbeschränkungen von Rohöl und allen raffinierten Erdölerzeugnissen nach Nordkorea. Die Zulässigen Mengen werden von zwei Millionen auf 500.000 Barrel pro Jahr gesenkt;
- ein Einfuhrverbot von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Maschinen, elektrischer Ausrüstung, Erd- und Steinmaterial sowie Holzwaren aus Nordkorea;
- Ausfuhrverbote von Industriemaschinen, Beförderungsmitteln sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Nordkorea;
- Restriktive Maßnahmen gegenüber Schiffen, wenn es einen begründeten Anlass gibt anzunehmen, dass mit Hilfe dieser Schiffe gegen bestehende Sanktionen verstoßen;
- die Rückführung von im Ausland arbeitenden nordkoreanischen Staatsangehörigen.
Der Beschluss basiert auf der Resolution 2397(2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. Dezember 2017.
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/286 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 55 vom 27. Februar 2018, S. 15.sowie
Verordnung (EU) 2018/285 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 55 vom 27. Februar 2018, S. 15
Mit der Verordnung sowie Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt.
Die Verordnung (EU) 2017/1509 erhält einen neuen Anhang XVIII, in dem die Schiffe aufgeführt werden, bei denen es einen begründeten Anlass gibt anzunehmen, dass mit Hilfe dieser Schiffe gegen bestehende Sanktionen verstoßen wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017