EU: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Maßnahmen werden erneut verlängert

Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer; ABl. L 464 vom 28. Dezember 2021, S. 11.

Die Maßnahme wurde erneut verlängert. Sie gilt bis 30. Juni 2022.

Berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei beziehungsweise einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen, sind

  • staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser oder Kommunen
  • Organisationen der Wohlfahrtspflege oder des Katastrophenschutzes.

Weiterführende Informationen und ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung zur Coronakrise.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.