Aktualisierung der Zollkontingente

Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2022

Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden autonome Zollkontingente eröffnet. So soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sichergestellt werden. Die Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Die Verordnungen zur Aussetzung (EU) Nr. 1387/2013 sowie zu den Zollkontingenten (EU) Nr. 1388/2013 werden aufgehoben und ersetzt:

Verordnung (EU) 2021/2283; ABl. L 458 vom 22. Dezember 2021, S. 33;

thumbnail of Zollkontigente 01.01.2022

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.