EU-Japan Freihandelsabkommen

Verhandlungen abgeschlossen

Japan und die EU haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die letzten noch offenen Fragen konnten geklärt werden. Dazu zählten etwa die Anerkennung geographischer Herkunftsbezeichnungen und diverse Details der künftigen Zusammenarbeit. Das Abkommen bringt insbesondere für EU-Agrarwaren einen erleichterten Zugang zum japanischen Markt.

Die meisten gewerblichen Waren sind in Japan bereits tariflich zollfrei. Auch die Märkte für Dienstleistungen werden geöffnet.

Nach juristischer Prüfung des Verhandlungstextes und Übersetzung ins Japanische und in die 23 Amtssprachen der EU muss das Vertragswerk durch das Europäische Parlament und die Parlamente der EU und Japans bestätigt werden. Die EU-Kommission rechnet mit dem Inkrafttreten im Jahr 2019.

 

Quelle: EU-Kommission