EU/Belarus – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2018/280 des Rates vom 23. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 54 vom 24. Februar 2018, S. 16.

 

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Belarus werden um ein weiteres Jahr bis zum 28. Februar 2019 verlängert. Ausnahmen vom Waffenembargo gibt es bisher für Biathlon-Ausrüstung. Diese Ausnahmen werden ebenfalls verlängert und auf bestimmte Kleinkalibersportgewehre, -pistolen sowie -munition für eine ausschließliche Nutzung zu Sportzwecken ausgeweitet. Die Ausfuhr aus der Europäischen Union unterliegt einem vorherigen Genehmigungsverfahren

 

Verordnung (EU) 2018/275 des Rates vom 23. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 54 vom 24. Februar 2018, S. 1.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017