Einreihungsverordnungen: Düngemittel mit organischen und mineralischen Bestandteilen in Form einer flüssigen Suspension – Position 3105

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 226. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 01. bis 03. Dezember 2021:

Warenbeschreibung:

Düngemittel mit organischen und mineralischen Bestandteilen in Form einer flüssigen Suspension von dunkler Farbe und einem pH-Wert von 8,0, das durch Vermischen eines alkalischen Torfauszugs mit Mineraldüngern (Harnstoff, Monoammoniumphosphat) hergestellt wird. Das Produkt enthält ca. 4 % der düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium (NPK), ca. 5 % der organischen Substanzen Huminsäuren (CKH) und Fulvinsäuren (CKF) und die Mikroelemente Cu, Zn, Mn, Fe. Das Produkt wird zum Beizen der Pflanzensamen oder als Spritzmittel für landwirtschaftliche Kulturen verwendet. Es unterstützt das Wachstum und die Entwicklung der Pflanzen, wirkt auf das Wurzelsystem und erhöht die Ernteerträge und die Dürreresistenz.

Einreihung/Begründung:

Das Erzeugnis ist in die Position 3105 einzureihen. Ein solches Erzeugnis in Verpackungen von mehr als 10 kg ist in die Unterposition 3105 90 einzureihen. Die Einreihung erfolgt in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkung 6 zu Kapitel 31.

(Stand: 24.02.2022)

Quelle: Zoll.de