Einreihungsdverordnung: Rechteckige Behälter aus einem flexiblen Polymer mit einem Fassungsvermögen zwischen 1,5 und 3 Litern – 3924 90 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 226. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 01. bis 03. Dezember 2021:

Warenbeschreibung:

Rechteckige Behälter aus einem flexiblen Polymer mit einem Fassungsvermögen zwischen 1,5 und 3 Litern, die mit Wasser oder anderen Getränken gefüllt und in einer speziellen Tasche auf dem Rücken des Benutzers getragen werden. Sie sind mit einem Schlauch aus einem flexiblem Polymer ausgestattet, der aus der Tasche herausragt und in Reichweite des Mundes des Benutzers gehalten wird, so dass der Benutzer jederzeit wie mit einem Strohhalm daraus trinken kann. Sie haben eine zweite, größere Öffnung, die mit einer Kunststoffkappe verschlossen ist und mit Flüssigkeit befüllt werden kann. Diese Artikel, die als Alternative zu einer Trinkflasche verwendet werden, ermöglichen es dem Benutzer, zu trinken und dabei die Hände frei zu haben, z. B. beim Spazierengehen oder Wandern.

Einreihung:

Diese Erzeugnisse sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in die Position 3924, KN-Code 3924 90 00, als andere Haushaltsartikel einzureihen.

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Quelle: Zoll.de